Autoleasing ohne Schufa

Autoleasing ohne Schufa ist eine weniger verbreitete Möglichkeit, um an ein dringend benötigtes Fahrzeug zu gelangen, beziehungsweise für Firmen oder Selbstständige die Gelegenheit, ein Fahrzeug zu finanzieren, ohne dass zum Beispiel die Hausbank von neuen Verbindlichkeiten erfährt. Es wird kein neuer Eintrag in der Schufa vorgenommen. Bei der Variante des Autoleasings ohne Schufa finanzieren meist private Leasinggeber den Kauf eines PKW in der Regel, indem sie auf eine Schufa-Abfrage und einen Schufa-Eintrag verzichten und vom Leasingnehmer Sicherheiten in anderer Form verlangen.

KFZ – Profileasing, auch ohne Schufa möglich

Die Verträge, die beim Autoleasing ohne Schufa geschlossen werden, unterscheiden sich prinzipiell nicht von normalen Auto Leasingverträgen. In der Regel wird jedoch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 bis 30 Prozent des Fahrzeugwertes verlangt, die nach Auslaufen des Vertrages an den Kunden zurückgezahlt wird. Autoleasing ohne Schufa läuft also normalerweise nicht über traditionelle Banken, sondern wird über private Investoren finanziert. Für sie steht die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers im Vordergrund und nicht eventuell vorhandene Schufa-Einträge, die zudem zum großen Teil nichts über die tatsächliche Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers aussagen. Für die Leasinggeber beim Autoleasing ohne Schufa spielt alleine die Einkommenssituation des Leasingnehmers eine Rolle. Da Leasinggeber ein höheres finanzielles Risiko tragen, wenn sie auf die Schufa verzichten, ist der von ihnen erhobene Zinssatz meist auch höher, als der bei traditionellen Leasingverträgen.

KFZ Profileasing ohne Schufa für Selbständige, Existenzgründer oder Firmen

Leasing ohne Bankauskunft ist also für mehrere Personengruppen interessant. Zum einen für Kunden, die wegen eines bestehenden Schufa-Eintrags bei traditionellen Banken keinen Kredit bekämen und zum anderen für Personen, wie Selbstständige, Existenzgründer oder Firmen, die ihre Bonität und den Kreditspielraum erhalten wollen, um Bankkredite der Zukunft zu sichern, um so ihren finanziellen Rahmen zu erhöhen. Die Kreditvergabepraktiken der Banken und somit auch die Möglichkeiten eines Autoleasings sind derart restriktiv geworden, dass sowohl Personen mit negativer Schufa, als auch Kleinunternehmer, Existenzgründer und andere Selbstständige oft keine Möglichkeit haben, einen Auto Leasingvertrag abzuschließen. Entweder reichen den Banken die Sicherheiten nicht aus oder sie sehen die Bilanzen oder betrieblichen Auswertungen als nicht ausreichend oder unzureichend aussagefähig an, sodass diese Personen nur die Möglichkeit des Autoleasing ohne Schufa bleibt. Private Geldgeber, die Autoleasing ohne Schufa anbieten, sehen Selbstständige oder Existenzgründer als Kunden, mit denen sie ein Geschäft machen wollen und nicht als Bittsteller, denen das Leben schwer gemacht werden muss. Hat ein Selbstständiger oder Existenzgründer einen Autoleasingvertrag ohne Schufa abgeschlossen, so müssen ihn die höheren Zinsen, die private Geldgeber verlangen nicht stören, da er diese monatlich sofort als Betriebsausgaben in seiner Steuererklärung absetzen kann.

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Schufa Bankkonto aktuell: das Verbraucher P-Konto

Pfändungsfreies Konto

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes am 1. Juli 2010 können Verbraucher ein pfändungssicheres Konto, das sogenannte P-Konto, mit ihrer Bank vereinbaren. Bisher hatten Gläubiger die Möglichkeit, Einkommen, Sozialleistungen und Guthaben auf Girokonten zu pfänden. Mit dem P-Konto hat nun der Gesetzgeber ein Signal zum Schutz der Schuldner gesetzt. Menschen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Scheidung oder aus anderen Gründen stark verschuldet sind, müssen nun nicht mehr bangen, dass ihr Konto von einer Kontopfändung betroffen sein kann.

Vorteile des pfändungssicheren Kontos

Die Möglichkeit eines pfändungsfreien Kontos ist unabhängig von der Art des Einkommens. Ein pfändungssicheres Konto kann jeder beantragen, ob bereits verschuldet oder nicht. Verbraucher dürfen allerdings nur bei einer Bank über ein P-Konto verfügen. Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf Antrag des Kunden ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Der Vorteil dabei ist, dass für das pfändungssichere Konto kein neues Girokonto eingerichtet werden muss – die Kontonummer bleibt dadurch erhalten. Auch auf der Bankkarte findet sich kein Vermerk, dass es sich um ein pfändungsfreies Konto handelt. Allerdings können Kontoinhaber kein Geld auf dem P-Konto horten. Der pfändungssichere Betrag liegt bei 985,15 Euro, bei Unterhaltspflichtigen bei 1.200 Euro monatlich. Bestehen Unterhaltsverpflichtungen für mehrere Kinder, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag. Kontoinhaber müssen die Unterhaltsverpflichtungen der Bank gegenüber nachweisen – ansonsten kann der Freibetrag nicht erhöht werden. Schuldner können über diese Beträge frei verfügen und bis zur Pfändungsgrenze am elektronischen Zahlungsverkehr teilnehmen.

Wird vom Kontoinhaber nicht der gesamte monatliche pfändungsfreie Betrag aufgebraucht, wird dieser auf den nächsten Monat übertragen. Somit erhöht sich der Betrag, über den der Kontoinhaber verfügen kann.

Kontosperrungen seitens der Bank sind ausgeschlossen, auch eine Kündigung des Kontos aufgrund von Pfändungen gibt es nicht mehr. Da der Kontoinhaber nur über den pfändungssicheren Betrag verfügen können, ist zudem eine weitere Verschuldung ausgeschlossen.

Nachteile des pfändungsfreien Kontos

Auch wenn seit Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit gegeben ist, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, sind die Konditionen von Bank zu Bank verschieden. Als Konsequenz entfallen viele Leistungen: Der Kontoinhaber erhält weder einen Dispo noch wird eine Überziehung geduldet. Das Konto darf nicht um einen Euro überzogen werden. Mit der Umwandlung des Kontos muss der Kunde bei vielen Banken (nicht so bei Sparkassen) seine EC-Karte abgeben – er erhält stattdessen eine Service Card der Bank, mit der er Geld abheben kann. Da die Einrichtung eines pfändungsfreien Kontos an die Schufa gemeldet wird, kann dies eine zukünftige Kreditvergabe negativ beeinflussen, selbst wenn keine Pfändung vorliegt.

Das P-Konto – der neue Kontotyp im Verbraucher-Kundengeschäft der Banken. Gläubiger/Schuldner – Vorteile und Nachteile – Justiz – Drittschuldnerpfändung – Pfkonto – Kontoinfo, Schufameldung

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Der Kredit als Lösung in der Finanzkrise?

Ein jedes Unternehmen und auch Privatpersonen haben mit der derzeitigen Finanzkrise zu kämpfen. Nicht nur Autohersteller, sondern auch Banken und Sparkassen stecken derzeit in finanzieller Not, auch Privatpersonen oder juristische Personen bzw. Selbständige / Freiberufler und Unternehmer haben Einbußen zu verzeichnen. Dies liegt natürlich nicht zuletzt daran, dass viele Unternehmen, die Zulieferer renommierter Autohersteller darstellen, ebenfalls etwaige Kundenrechnungen nicht mehr decken können, weil eben halt die Aufträge ausbleiben und eventuelle Außenstände nicht beglichen wurden.

Aber auch mittelständische Unternehmen in den kleinsten Städten müssen mittlerweile um ihre Existenz fürchten. Immer mehr Firmen und Unternehmen melden Kurzarbeit an, müssen Mitarbeiter entlassen oder gehen gar komplett ins Insolvenzverfahren. Kein Wunder also, dass auch Privatpersonen unter der Finanzkrise leiden, umso mehr, da die Gehälter sowieso nicht mehr das sind, was sie einmal waren.
Die Folge: immer mehr Privathaushalte suchen nach Möglichkeiten, die Finanzkrise zu überbrücken und laufende Fixkosten gedeckt zu halten. Aber selbst dies ist nicht immer möglich, so dass viele Menschen auch über einen Kredit nachdenken.

Während Politiker diskutieren, wie sie renommierten Unternehmen aus der Finanzkrise heraushelfen können, so muss eine jede Privatperson hingegen selbst schauen, wie sie über die Runden kommt.

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Ein Kredit ist daher oftmals die letzte Möglichkeit, über ein paar Euro zu verfügen, etwaige Vorschulden abzulösen oder aber auch Fixkosten über einen längeren Zeitraum hinweg zu überbrücken. Aber wer kann überhaupt einen Kredit beantragen und was soll man von etwaigen Kreditangeboten ohne SCHUFA halten?

In der Regel kann jede volljährige Person mit einer einwandfreien Bonität einen Verbraucherkredit beantragen. Hierzu muss man im Grunde einfach nur einen Antrag in der jeweiligen Bank stellen, die SCHUFA-Klausel sowie Rechtswiderspruchsbelehrung unterschreiben und schon kann man einige Tage später über das Geld verfügen, ausgezahlt wird dieses einfach auf das entsprechend vorhandene Girokonto, selbst wenn dieses nicht bei der kreditgebenden Bank geführt wird.

Aber wie schaut das Ganze aus, wenn man einen negativen SCHUFA-Eintrag aufweist? Heutzutage ist es absolut kein Tabu-Thema mehr, wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag die Bonität trübt, denn im Grunde ist jeder zweite Haushalt hoch verschuldet. Allerdings wirkt sich ein solcher SCHUFA-Eintrag (beispielsweise in Form eines nicht getilgten Kredites oder gar einer Eidesstattlichen Versicherung) auch negativ auf den entsprechenden Kreditantrag aus, denn eine Bank oder Sparkasse wird hier kaum einen Kredit auszahlen – einfach aus dem Grunde, dass sie nicht sichergestellt sieht, das Geld auch in regelmäßigen Raten zurückerstattet zu bekommen.

Aus diesem Grunde haben es sich viele Kreditvermittler zur Aufgabe gemacht, Kredite auch unter negativen Bedingungen, sprich auch bei einer negativen SCHUFA, zu vermitteln. Oftmals werden hier Schweizer Banken im Hintergrund vermutet, was jedoch selbstverständlich von keinem Kreditvermittler bestätigt wird.

Fakt ist, dass auch diese Kreditvermittler bei einer eidesstattlichen Versicherung oder aber auch bei einem negativen Eintrag aus nicht bezahlten Krediten und Versandhausrechnungen oder Handyverträgen keinerlei Kreditvermittlung anstreben können. Oftmals werden hier dann Sanierungsvorschläge unterbreitet, die eine Art Ersatz für eine Schuldnerberatung darstellen sollen.

Von einer solchen Schuldensanierung sollte man jedoch absehen und besser direkt eine Schuldnerberatung oder aber auch einen Rechtsanwalt mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren beauftragen. Zunächst einmal spart man Geld und zum anderen sind diese Institutionen geprüft und als solche zugelassen.
Wenn man also einen Kredit zur Überbrückung während der Finanzkrise anstrebt, dann sollte man zum einen erst einmal klarstellen, dass die SCHUFA keine negativen Einträge aufweist und zum anderen Banken und Sparkassen aufsuchen, die keine Kreditvermittlung, sondern vielmehr den direkten Kreditgeber darstellen.

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Der Dispositionskredit

Der Dispositionskredit oder in der Mundart einfach Dispo-Kredit genannt, ist wohl die bekannteste und meist genutzte Form der Kredite. Dieser Kredit wird meist an Arbeitstätige im Zuge eines Giro-Kontos vergeben, welches der Inhaber innerhalb einer gewissen Summe überziehen darf. Daher ist der Dispositionskredit im Grunde eine Genehmigung der eigenen Bank, sein Konto dauerhaft bis zu einer gewissen Summe überziehen zu dürfen.

Der Dispo-Kredit wurde im Jahre 1968 für sämtliche in einem festen Arbeitsverhältnis stehende Privatpersonen eingeführt. Es gibt Fälle, in denen aber kein tatsächlicher Vertrag zwischen Bank und Kontoinhaber geschlossen wird. Zu diesem Zweck hat die Bank die Verpflichtung, ihre Kunden über die Bedingungen aufzuklären, wie Kreditlimit, jeweilige Zinssätze, mögliche Änderungen der Zinsen und das Kündigungsrecht des Kunden.

Eine Bank gewährt einen Dispositionskredit ohne bestimmte Vorschriften. Daher ist dieser nicht zweckgebunden und der Inhaber kann im Grunde nach eigenem Ermessen mit dem Geld verfahren. Das Limit selbst steht in Abhängigkeit zum Einkommen des Kontoinhabers. Grundlegend ist es möglich, das dreifache des eigenen monatlichen Einkommens als Dispositionskredit zu beantragen. Der Kreditnehmer hat in diesem Fall aber kein Recht, über den Zeitpunkt der Rückzahlung zu bestimmen. Geht Geld auf dem Konto ein, wird es sofort mit dem Minus verrechnet. Das Schwierige an einem Dispositionskredit ist die Disziplin, welche der Kontoinhaber strikt anwenden muss, um nicht in die Schuldenfalle zu geraten. Da dauerhaft Geld zur Verfügung steht, fühlen sich viele Menschen dazu verleitet, mehr auszugeben, als sie tatsächlich besitzen. Dies gilt es im Zuge eines Dispo-Kredites zu beachten.

In manchen Fällen können sogar Dispositionskredite bei einigen Banken überzogen werden. Dabei fallen aber zusätzliche Zinsen an, die die ohnehin bereits hohen Zinsen stark in die Höhe treiben. Dabei werden Zinsen immer nur anhand des jeweils genutzten Betrages errechnet. Dabei ist ein effektiver Jahreszins von zehn Prozent normal. Bei Überziehungen von Dispo-Krediten kommt es meist zu Zinsen in Höhe von über 14 Prozent. Diese werden jedoch nicht monatlich errechnet, sondern nach jedem Quartal fällig und vom Konto eingezogen. Da die Höhe der Zinsen nicht garantiert ist und sich diese stets der jeweiligen Marktlage anpassen, gilt der Merksatz: „Je länger die Laufzeit, desto höher das Zinsrisiko“.

Kündigungen sind von Bank als auch von Kontoinhaber jederzeit möglich. Die Bank kündigt einen Dispositionskredit aber erst dann, wenn sich Änderungen in den laufenden Zahlungseingängen ergeben. Wird der Kontoinhaber etwa arbeitslos oder sein Gehalt sinkt deutlich nach einem Wechsel des Arbeitgebers, kann die Bank den Dispositionskredit kündigen.

Sicherheitsleistungen sind im Zusammenhang mit Dispo-Krediten nicht notwendig. Allein ein Einkommen muss gegeben sein, welches mindestens ein Drittel des maximalen Dispositions-Limits beträgt. Dispo-Kredite machen aufgrund der immensen Zinsen langfristig gesehen keinen Sinn. Ein Ratenkredit ist besser dazu geeignet, zum Beispiel einen Urlaub oder einen Konsumwunsch zu erfüllen, anstatt den Dispositionskredit zu nutzen und anschließend über zehn Prozent der Summe zurückzahlen zu müssen.

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Wie?  Online-Antrag
Wo?   Via Internet: Finanzkonsum

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Kredit – welche Kosten sind zu erwarten?

Jeder Mensch denkt im Grunde früher oder später über einen Kredit nach. Sei es die lang ersehnte Reise, die endlich durchgeführt werden soll oder aber auch die neue Küche, die schon längst überfällig ist. Vielleicht möchte man auch die Abwrackprämie nutzen und ein neues Auto kaufen.

Was auch immer ausschlaggebend für den Kreditwunsch ist, letztendlich muss man eine einwandfreie SCHUFA, sprich eine positive Bonität aufweisen, um an einen solchen Kredit heranzukommen. Ist der Kredit dann beantragt, stellt sich selbstverständlich nur noch eine Frage: was kostet einen diese Kreditaufnahme?

Allseits ist bekannt, dass man bei einem Kreditbetrag von 5.000,00 Euro beispielsweise nicht nur diese zurückzuzahlen hat, sondern etwaige Kreditkosten aufzurechnen sind. Aber welche Kosten fallen hier an und vor allem: in welcher Höhe?

Nun, zunächst einmal ist selbstverständlich der Kreditauszahlungsbetrag selbst zu benennen, denn die beispielsweise 5.000,00 € müssen selbstverständlich komplett zurückgezahlt werden.

Hinzu kommen bekanntermaßen Zinsen in Höhe eines bestimmten Zinssatzes, der von Bank zu Bank variieren kann. Diesen Zinssatz kann man jedoch vorab im Internet vergleichen und sich so eine Bank oder Sparkasse auswählen, die einen niedrigen Zins aufweist.

Bei einer Kreditdauer von 48 Monaten beispielsweise schwankt der effektive Jahreszins bei Onlinebanken bzw. Onlinekreditmöglichkeiten zwischen 4,95% und 9,65%, nebst Bearbeitungsgebühren etc. schwanken die monatlich aufzubringenden Raten also bei 5.000,00 € Kreditsumme und den vorgenannten effektiven Jahreszinsen zwischen 115,00 Euro und 126,00 Euro.

Rechnet man sich jetzt einfach einmal aus, wie viel Euro man letztendlich an den Kreditgeber zurück zu zahlen hat, nämlich bei 48 Monaten und einem effektiven Jahreszins von 4,95% (Kreditrate 115,03 €) genau einen Betrag in Höhe von 5.521,44 €. Der Kredit kostet somit genau 521,44 €. Gerundet errechnet sind aber gerade einmal die Hälfte dieser Kosten den Zinsen zuzurechnen. Die andere Hälfte setzt sich aus der Bearbeitungsgebühr und einer eventuellen Restschuldversicherung zusammen. Im Grunde genommen sollte man auf eine solche Restschuldversicherung auch nicht verzichten, da diese Versicherung die Ratenzahlung übernimmt, sofern man selbst aufgrund plötzlicher und kurzweiliger Arbeitslosigkeit oder aber auch Arbeitsunfähigkeit sowie im Todesfalle die Restschuld aus dem Kreditvertrag übernimmt. Auf diese Art und Weise beschert man den eventuell vorhandenen Erben im schlimmsten Fall keine Schulden und ist zudem abgesichert, sofern einem – gerade während der aktuellen Finanzkrise möglich – wenn eine Arbeitslosigkeit eintrifft.

Der effektive Jahreszins wird oftmals auch von der Ratenanzahl abhängig gemacht, dies bedeutet, dass ein geringerer Zins berechnet wird, wenn auch die Laufzeit kürzer gehalten wird. Des Weiteren spielt auch die Bonität teilweise eine Rolle bei der Ergründung des Jahreszinses.

Diese Dinge sollte man in jedem Fall vor dem Kreditantrag klären. Onlinebanken stellen selbstverständlich einen Kreditrechner zur Verfügung, hier kann man nicht nur die zu zahlende Rate für einen etwaigen Kredit ausrechnen, sondern zugleich erfahren, welche Kosten für diese Kreditaufnahme anfallen, sprich Zinssätze, Kosten in Form der Restschuldversicherung und natürlich die Höhe der Bearbeitungsgebühr. Des Weiteren findet man bei einer seriösen Bank auch entsprechende FAQs, Fragen und Antworten zur Kreditaufnahme werden hier geklärt. Alle Fragen, die einem auf dem Herzen liegen, aber nicht von den FAQs beantwortet werden, sollte man per Kontaktaufnahme klären, um spätere eventuelle Nachteile zu vermeiden.

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