Schufa Bankkonto aktuell: das Verbraucher P-Konto

Pfändungsfreies Konto

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes am 1. Juli 2010 können Verbraucher ein pfändungssicheres Konto, das sogenannte P-Konto, mit ihrer Bank vereinbaren. Bisher hatten Gläubiger die Möglichkeit, Einkommen, Sozialleistungen und Guthaben auf Girokonten zu pfänden. Mit dem P-Konto hat nun der Gesetzgeber ein Signal zum Schutz der Schuldner gesetzt. Menschen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Scheidung oder aus anderen Gründen stark verschuldet sind, müssen nun nicht mehr bangen, dass ihr Konto von einer Kontopfändung betroffen sein kann.

Vorteile des pfändungssicheren Kontos

Die Möglichkeit eines pfändungsfreien Kontos ist unabhängig von der Art des Einkommens. Ein pfändungssicheres Konto kann jeder beantragen, ob bereits verschuldet oder nicht. Verbraucher dürfen allerdings nur bei einer Bank über ein P-Konto verfügen. Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf Antrag des Kunden ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Der Vorteil dabei ist, dass für das pfändungssichere Konto kein neues Girokonto eingerichtet werden muss – die Kontonummer bleibt dadurch erhalten. Auch auf der Bankkarte findet sich kein Vermerk, dass es sich um ein pfändungsfreies Konto handelt. Allerdings können Kontoinhaber kein Geld auf dem P-Konto horten. Der pfändungssichere Betrag liegt bei 985,15 Euro, bei Unterhaltspflichtigen bei 1.200 Euro monatlich. Bestehen Unterhaltsverpflichtungen für mehrere Kinder, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag. Kontoinhaber müssen die Unterhaltsverpflichtungen der Bank gegenüber nachweisen – ansonsten kann der Freibetrag nicht erhöht werden. Schuldner können über diese Beträge frei verfügen und bis zur Pfändungsgrenze am elektronischen Zahlungsverkehr teilnehmen.

Wird vom Kontoinhaber nicht der gesamte monatliche pfändungsfreie Betrag aufgebraucht, wird dieser auf den nächsten Monat übertragen. Somit erhöht sich der Betrag, über den der Kontoinhaber verfügen kann.

Kontosperrungen seitens der Bank sind ausgeschlossen, auch eine Kündigung des Kontos aufgrund von Pfändungen gibt es nicht mehr. Da der Kontoinhaber nur über den pfändungssicheren Betrag verfügen können, ist zudem eine weitere Verschuldung ausgeschlossen.

Nachteile des pfändungsfreien Kontos

Auch wenn seit Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit gegeben ist, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, sind die Konditionen von Bank zu Bank verschieden. Als Konsequenz entfallen viele Leistungen: Der Kontoinhaber erhält weder einen Dispo noch wird eine Überziehung geduldet. Das Konto darf nicht um einen Euro überzogen werden. Mit der Umwandlung des Kontos muss der Kunde bei vielen Banken (nicht so bei Sparkassen) seine EC-Karte abgeben – er erhält stattdessen eine Service Card der Bank, mit der er Geld abheben kann. Da die Einrichtung eines pfändungsfreien Kontos an die Schufa gemeldet wird, kann dies eine zukünftige Kreditvergabe negativ beeinflussen, selbst wenn keine Pfändung vorliegt.

Das P-Konto – der neue Kontotyp im Verbraucher-Kundengeschäft der Banken. Gläubiger/Schuldner – Vorteile und Nachteile – Justiz – Drittschuldnerpfändung – Pfkonto – Kontoinfo, Schufameldung

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