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Der Dispositionskredit

Dienstag, 3. März 2009

Der Dispositionskredit oder in der Mundart einfach Dispo-Kredit genannt, ist wohl die bekannteste und meist genutzte Form der Kredite. Dieser Kredit wird meist an Arbeitstätige im Zuge eines Giro-Kontos vergeben, welches der Inhaber innerhalb einer gewissen Summe überziehen darf. Daher ist der Dispositionskredit im Grunde eine Genehmigung der eigenen Bank, sein Konto dauerhaft bis zu einer gewissen Summe überziehen zu dürfen.

Der Dispo-Kredit wurde im Jahre 1968 für sämtliche in einem festen Arbeitsverhältnis stehende Privatpersonen eingeführt. Es gibt Fälle, in denen aber kein tatsächlicher Vertrag zwischen Bank und Kontoinhaber geschlossen wird. Zu diesem Zweck hat die Bank die Verpflichtung, ihre Kunden über die Bedingungen aufzuklären, wie Kreditlimit, jeweilige Zinssätze, mögliche Änderungen der Zinsen und das Kündigungsrecht des Kunden.

Eine Bank gewährt einen Dispositionskredit ohne bestimmte Vorschriften. Daher ist dieser nicht zweckgebunden und der Inhaber kann im Grunde nach eigenem Ermessen mit dem Geld verfahren. Das Limit selbst steht in Abhängigkeit zum Einkommen des Kontoinhabers. Grundlegend ist es möglich, das dreifache des eigenen monatlichen Einkommens als Dispositionskredit zu beantragen. Der Kreditnehmer hat in diesem Fall aber kein Recht, über den Zeitpunkt der Rückzahlung zu bestimmen. Geht Geld auf dem Konto ein, wird es sofort mit dem Minus verrechnet. Das Schwierige an einem Dispositionskredit ist die Disziplin, welche der Kontoinhaber strikt anwenden muss, um nicht in die Schuldenfalle zu geraten. Da dauerhaft Geld zur Verfügung steht, fühlen sich viele Menschen dazu verleitet, mehr auszugeben, als sie tatsächlich besitzen. Dies gilt es im Zuge eines Dispo-Kredites zu beachten.

In manchen Fällen können sogar Dispositionskredite bei einigen Banken überzogen werden. Dabei fallen aber zusätzliche Zinsen an, die die ohnehin bereits hohen Zinsen stark in die Höhe treiben. Dabei werden Zinsen immer nur anhand des jeweils genutzten Betrages errechnet. Dabei ist ein effektiver Jahreszins von zehn Prozent normal. Bei Überziehungen von Dispo-Krediten kommt es meist zu Zinsen in Höhe von über 14 Prozent. Diese werden jedoch nicht monatlich errechnet, sondern nach jedem Quartal fällig und vom Konto eingezogen. Da die Höhe der Zinsen nicht garantiert ist und sich diese stets der jeweiligen Marktlage anpassen, gilt der Merksatz: „Je länger die Laufzeit, desto höher das Zinsrisiko“.

Kündigungen sind von Bank als auch von Kontoinhaber jederzeit möglich. Die Bank kündigt einen Dispositionskredit aber erst dann, wenn sich Änderungen in den laufenden Zahlungseingängen ergeben. Wird der Kontoinhaber etwa arbeitslos oder sein Gehalt sinkt deutlich nach einem Wechsel des Arbeitgebers, kann die Bank den Dispositionskredit kündigen.

Sicherheitsleistungen sind im Zusammenhang mit Dispo-Krediten nicht notwendig. Allein ein Einkommen muss gegeben sein, welches mindestens ein Drittel des maximalen Dispositions-Limits beträgt. Dispo-Kredite machen aufgrund der immensen Zinsen langfristig gesehen keinen Sinn. Ein Ratenkredit ist besser dazu geeignet, zum Beispiel einen Urlaub oder einen Konsumwunsch zu erfüllen, anstatt den Dispositionskredit zu nutzen und anschließend über zehn Prozent der Summe zurückzahlen zu müssen.

tp 19-2009

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